Abgrabung Breberen


landschaftspflegerischer Begleitplan

Projektdaten
Auftraggeber: Bauunternehmer Lambert Schlun GmbH & Co.KG
Plangebietsgröße: 4,7 ha
Bearbeitungszeitraum: 1998
Abgrabungsantrag: Becker-Jochims, Düren

 

Zwischen Breberen und Saeffelen, südlich der Kreisstraße 3, befindet sich eine stillgelegte Auskiesung. Die Bauunternehmung Lambert Schlun GmbH & Co. KG, mit Firmensitz in Gangelt, will diese Grube reaktivieren und erweitern. Zum Abgrabungsantrag ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erarbeiten.

vorhandene Abgrabung  

Im Bereich der vorhandenen Abgrabung befinden sich größere vegetationsfreie Flächen. Teile der Böschungen sind mit Ruderalvegetation bewachsen. Im Westen schließt sich ein älterer Baumbestand mit Eichen an, der als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen ist. Südlich befindet sich das bewaldete Naturschutzgebiet Hönger und Saeffeler Bruch. Im Bereich der geplanten Abgrabung herrschen Ackerflächen vor, auf den südlich anschließenden leicht hängigen Flächen kommen Wiesen vor.

Bestand  
Maßnahmen während der Abgrabung  

Die Abgrabung beginnt im Westen mit Abbaurichtung nach Osten und wird in 4 Bauabschnitten aufgeteilt. Nach dem Abbau eines Abschnittes ist die Verfüllung des vorherigen Abschnittes bis auf das ursprüngliche Niveau vorgesehen.

Um Beeinträchtigungen des Umfeldes zu minimieren, ist ein ca. 5 m breiter, umlaufender Gehölzstreifen vorgesehen, der bereits vor Abbaubeginn angelegt wird. Er bildet einen Sicht- und Immissionsschutz zum benachbarten Naturschutzgebiet. Die Randeingrünung bleibt nach Abschluss der Arbeiten als Feldhecke erhalten.

Bereits bei Abgrabungsbeginn können dem Naturhaushalt ca. 6.000 m² wieder zur Verfügung gestellt werden, indem Wald- und Ruderalflächen auf den Rekultivierungsflächen der ehemaligen Abgrabung dauerhaft angelegt werden.

Rekultivierung  

Nach Abgrabung und Wiederverfüllung werden landwirtschaftliche Flächen (Acker und Wiese) angelegt. Die bei den Abgrabungsbeginn hergerichteten Kompensationsflächen werden ergänzt, so dass insgesamt ca. 1/4 der Abgrabungsfläche dem Naturhaushalt uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird. Durch die Lage im unmittelbaren Anschluss an die vorhandenen Biotopstrukturen (Baumreihe, Wäldchen Naturschutzgebiet) kann von einer raschen Besiedelung der Grünstrukturen ausgegangen werden. Bestandteil des Abgrabungsantrages ist ein Pflanzplan für die neu anzulegenden Gehölzflächen.

Pflanzplanung  




 
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