Bebauungsplan Nr. 32 "Im Spleß" der Stadt Bedburg


landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Projektdaten
Auftraggeber: Stadt Bedburg, Amt für Planen, Bauen und Wirtschftsförderung
Plangebietsgröße: 20 ha
Stadtplanung: iSL, Institut Städtebau und Landesplanung RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Stadt Bedburg
Bearbeitungszeitraum: 2000-2001
 

Die Stadt Bedburg beabsichtigt, im Süden des Stadtteils Kaster, auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, ein Wohngebiet auszuweisen. Zur Realisierung des Vorhabens wird der Bebauungsplan Nr. 32 “Im Spleß” aufgestellt. Zur Abwägung der Belange von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung gemäß § 1a Baugesetzbuch bzw. § 20 Bundesnaturschutzgesetz wurde der vorliegende landschaftspflegerische Fachbeitrag, der Bestandteil des Bebauungsplanes ist, erarbeitet.

Bestandsplan

Der landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan verfolgt nachstehende Ziele:

  • Festlegung und Sicherung vorhandener schützenswerter Biotope
  • Sicherung der Flächen zum Ausgleich und Ersatz der Beeinträchtigungen, die bei der Realisierung des Bebauungsplanes zu erwarten sind
  • Schaffung neuer Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie deren Verbund innerhalb des Plangebietes und mit Lebensräumen außerhalb des Plangebietes
  • Erhaltung und Verbesserung der klimatischen Verhältnisse
  • Gestaltung des Landschaftsbildes

Zur Schaffung eines ortsnahen, funktionalen Ausgleichs sind im Plangebiet verschiedene Grünfestsetzungen gemacht worden.

  • Grünstreifen innerhalb sowie am Rande des Bebauungsplanes
  • Fläche zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (ca. 3,2 ha)
  • Straßenbegleitgrün
  • Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen innerhalb der Wohngebietsfläche (private Grünfestsetzungen)
Funktionsplan

Die Beanspruchung des durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Lage in unmittelbarer Nähe von verschiedenen Verkehrsbändern beeinträchtigten Raumes zur Ausweisung des Wohngebietes ist aus landschaftspflegerischer Sicht als kompensierbar einzuschätzen. Trotz der Vorbelastung werden durch die Ausweisung des Bebauungsplanes Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ermöglicht. Es handelt sich hierbei vor allem um die Bodenversiegelung und die Beanspruchung von Vegetationsflächen sowie die Veränderung des Landschaftsbildes und Lokalklimas. Durch die Festsetzung der Grünstrukturen kann der Ausgleich innerhalb des Bebauungsplangebietes erreicht werden. Es ergibt sich sogar ein “Überschuss”, der auf ein Ökokonto der Stadt Bedburg gutgeschrieben wird.

Maßnahmenplan




 
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