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Im Vorfeld des XX. Weltjugendtags Köln 2005 haben die Bezirksregierung Köln, der Rheín-Sieg-Kreis, die Stadt Sankt Augustin, der Naturschutzbund (NABU) Deutschland und die Weltjugendtag gGmbH am 26. März 2004 eine Vereinbarung zur Vorbereitung und Durchführung des Weltjugendtags sowie zu den Erfordernissen und Maßnahmen des Naturschutzes im betroffenen Raum getroffen. Dabei verpflichtet sich die Weltjugendtag gGmbH, für das betroffene Gelände und für bestimmte angrenzende Flächen ein ökologisches Gesamtkonzept zu erstellen. Ziel der Aufwertung des Planungsraumes im Sinne des Naturschutzes und der Naherholung. |
| Bestandsplan (§ 62-Biotope lila dargestellt) | |
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Das insgesamt ca. 200 ha große Plangebiet umfasst den vorhandenen Flugplatz Hangelar, die nördlich davon gelegene rekultivierte Kiesgrube (Missionarsgrube), Teile der ehemaligen Grube Deutag sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen im Umfeld. Im Gebiet befinden sich ca. 150 streng bzw. besonders geschützte Tierarten sowie gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsschutz- |
| Böschungskante der Missionarsgrube | |
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Auf der Grundlage der Bestandsdarstellung werden Schutzziele für den Raum entwickelt, die über geeignete Maßnahmen konkretisiert werden. Diese Maßnahmen wurden von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit den örtlichen Bewirtschaftern erörtert. Im Vorfeld konnte generelles Einverständnis zur Kooperation bei der Umsetzung dieser Maßnahmen erzielt werden. |
| Maßnahmenplan | |
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Vorgesehene Maßnahmen:
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Darüber hinaus wurden unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben, der Wertigkeit der Flächen, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der verbleibenden Nutzungen Vorschläge zu Schutzgebietsausweisungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiet, geschützter Landschaftsbestandteil) gemacht Am 15.06.2004 wurde das ökologische Gesamtkonzept den Vertragspartnern übergeben. Am 21.07.2004 hat der Landschaftsbeirat beim Rhein-Sieg-Kreis dem ökologischem Gesamtkonzept zugestimmt. Mitte August 2004 hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen die Erteilung einer Befreiung für die Beseitigung von Kampfmitteln im Vorfeld des Weltjugendtages beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Noch bevor über diese Klage entschieden wurde, hat die Weltjugendtag gGmbH den Standort Hangelar aufgegeben. |
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