Genehmigungsmanagement


Bei unwesentlichen Änderungen oder Erweiterungen von bereits genehmigten Anlagen für die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas bietet unser Büro den Vorhabenträgern die Einholung von Einzelgenehmigungen bei Trägern öffentlicher Belange auf Kommunaler- Kreis- oder regionaler Ebene im Rahmen eines Anzeigeverfahrens auf Basis von § 43 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an. Die Einzelgenehmigungen inklusive Vorhabensbeschreibung mit Darstellung der zu erwartenden Umweltauswirkungen werden anschließend bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Bezirksregierung oder Struktur- und Genehmigungsdirektion) zur Anzeige gebracht.

Ein weiterer Schwerpunkt des Büros bei Genehmigungen ist die Unterstützung der Vorhabenträgerin bei Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beim Einwendermanagement und Erstellung einer Synopse. Beim anschließenden Eröterungstermin werden die Umweltbelange von Vertretern des Büros vorgestellt und mit den Beteiligten diskutiert.

Hoch- / Höchstspannungsfreileitungen

 
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