landschaftspflegerische Begleitpläne
Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist dann zu erstellen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden sollen. Eingriffe sind
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder die Veränderung des Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Begleitplan ist vom Planungsträger vorzulegen.
bergbauliche Anlagen,
Entsorgungsanlagen
Entwässerungs-
anlagen, Gewässer
Industrieanlagen, Maste,
Leitungen, sonstiges
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L A N D S C H A F T ! |
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Bachstraße 22 |
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52066 Aachen |
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Tel: 0241-500067 |
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Fax: 0241-509995 |
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mail@landschaft-ac.de |
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