landschaftspflegerische Begleitpläne


Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist dann zu erstellen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden sollen. Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder die Veränderung des Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Begleitplan ist vom Planungsträger vorzulegen.

bergbauliche Anlagen,
Entsorgungsanlagen


Bergehalden

Deponien

Abgrabungen


Straßen- und
Wegebau


Autobahnen

Landesstraßen

Kreisstraßen

Gemeindestraßen

Radwege

Brücken


Entwässerungs-
anlagen, Gewässer


Kanalbau

Kläranlagen

Regenrückhaltebecken

Retentionsbodenfilter

Gewässer


Industrieanlagen, Maste,
Leitungen, sonstiges


Hochspannungsfreileitungen

Kabelanlagen

mastartige Anlagen

Rohrleitungen

Großveranstaltungen

Industrieanlagen

Verkehrslandeplätze

Gebäude





















 
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