Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag ist dann zu erstellen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft durch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan ermöglicht werden. Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder die Veränderung des Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Fachbeitrag ist Bestandteil des oder Anlage zum Bebauungsplan.
Als Eingriffe gelten:
- die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen
- Aufschüttungen ab 2 m Höhe oder Abgrabungen ab 2 m Tiefe auf einer Grundfläche von mehr als 400 m²
- die Errichtung oder wesentliche Änderung von Schienenwegen, von Straßen und von baulichen Anlagen
- der Ausbau von Gewässern
- die Beseitigung von Hecken, Alleen, Baumreihen und Streuobstwiesen sowie von Tümpeln und Weihern
mit einer Fläche von mehr als 100 m²
