Von Seiten der Genehmigungsbehörden wird bei Projekten, welche innerhalb von Schutzgebieten liegen oder bei Projekten von großer Eingriffserheblichkeit, häufig eine ökologische Baubegleitung als Auflage zur Genehmigung vorgeschrieben. Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung wird die Einhaltung der im landschaftspflegerischen Begleitplan beschriebenen Schutzmaßnahmen für den Naturhaushalt und die Auflagen aus der Genehmigung kontrolliert. Gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen im Rahmen der Baubegleitung in Abstimmung mit dem Bauherren und allen weiteren am Bau beteiligten Personen und Firmen entwickelt.
